Maskenpflicht im Unterricht entfällt ab Montag, 18.10.2021
Ab Montag, den 18.10.2021 gilt eine neue Corona-Verordnung:
Schüler:innen dürfen am Platz den Mund-Nasen-Schutz abnehmen. Wenn man sich im Raum bewegt oder den Raum verlässt, muss der Mund-Nasen-Schutz wieder aufgesetzt werden.
Lehrer:innen dürfen den Mund-Nasen-Schutz absetzen, wenn sie den Mindestabstand von 1,5m zu der Klasse einhalten können. Im Lehrerzimmer gilt weiterhin die Pflicht den Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Auf den Begegnungsflächen (Toiletten, Flure etc.) gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Wenn sich an dieser Regelung etwas ändern sollte, bspw. aufgrund von steigenden Zahlen, informieren wir Sie wieder.